
Licht & Laser
Lichtdesign, Bühnenlicht und Lasershows, die Räume und Marken in Szene setzen.




Seit 1999 bringen wir Veranstaltungen ins Licht. Für Unternehmen, Agenturen und Veranstalter, national und international. Mit eigenem Material, eigenem Team und Lösungen, die für jede Produktion neu gedacht werden.
Beratung, Planung, Koordination und Durchführung. Sie sprechen mit einem Team, das alles zusammenführt.

Lichtdesign, Bühnenlicht und Lasershows, die Räume und Marken in Szene setzen.

Klare Sprachverständlichkeit für Kongresse, Druck und Präzision für Liveshows.

LED-Wände, Deckenbänder, Projektion, Kameras und Bildregie.

Sichere Traversen- und Hängekonstruktionen, auch in historischen Hallen.

Bühnen, Podeste und Aufbauten, passend zu Location und Dramaturgie.

Nebel, Licht und Timing: Dramaturgie und Showablauf aus einer Hand.

Hybride Formate, Livestreams mit Chat-Einbindung und eigene Studios.

Hochwertiges Equipment zur Miete, auf Wunsch mit Personal.
Vier Formate, mit denen wir über klassische Veranstaltungstechnik hinausgehen.

Modulare Leuchtwände mit Ihrem Motiv: vom einzelnen Display bis zum kompletten Messestand, mit Grafik und Aufbau aus einer Hand.
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360°Virtuelle Messen, 360°-Räume und 3D-Produktpräsentationen, eigenständig oder als digitale Erweiterung Ihres Präsenz-Events.
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Vom gebrandeten Set bis zur Regie: Studios für Livestreams, Webinare und hybride Events.
Mehr erfahrenDJ-Technik, Licht, Laser und Showdesign für Festivals, Open Airs und Clubs.
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Bühne, LED-Wände, Licht und Kameratechnik für die Preisverleihung der Marketing- und Medienbranche, jedes Jahr im Rahmen des HORIZONT Kongress.

Bühnenbild mit großflächiger LED-Wand, Bühnenlicht und Ton für den Business-Kongress der dfv Conference Group: Entscheider aus Marketing, Medien und Agenturen, 2026 mit über 600 Teilnehmenden.

Preisverleihung der Hotellerie in der Rheingoldhalle Mainz: LED-Wand, Leuchtstäbe und beleuchtete Wandelemente in Magenta und Türkis, dazu Moving Lights und Line Arrays für mehr als 1.000 Gäste.

Fahrzeugpräsentation des neuen Cayenne Electric: LED-Wände, Bodennebel und Akzentlicht rücken das Fahrzeug in den Mittelpunkt.

Roter Teppich, Fotowand und Fahrzeuginszenierung für einen Abend mit Presse und Gästen.

Roadshow mit zwei Stopps in Düsseldorf und Frankfurt. Den kompletten technischen Support haben wir mit zwei Crews übernommen.

Lichttechnik, Rigging und Messebau für die Auftritte von Mahlwerck Porzellan zum Jahresauftakt.

Blau inszenierte Backsteinwand, Spots auf der Drehbühne und LED-Logo: ein Raum, der das Fahrzeug zum Star macht.

Fotowand, Kamera- und Flächenlicht für Interviews und Presse im Rahmen der Experience.

Blau inszenierte Bühne mit großer LED-Wand, Moving Lights und Ringleuchtern im Düsseldorfer Medienhafen.

Konferenzsaal in kühlem Blau mit einer breiten 32:9-Wand als Bühnenbild und einer zweiten Wand für die Sponsoren.

Bühne in der Rheingoldhalle mit großer LED-Wand, leuchtenden Blattwänden, Lichtstäben und Line Arrays.
„Trotz Kurzfristigkeit, Zeitstress und anderen Überraschungen ist immer Verlass.“
S. Hahne, Marketing Manager, LUEG Sportivo GmbHAus unseren Produktionen und aus dem Lager, so wie wir sie auf Instagram zeigen.
Erzählen Sie uns von Ihrer Veranstaltung. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Licht, Ton, Video, LED: Bei uns lernst du Veranstaltungstechnik nicht aus dem Buch, sondern auf echten Bühnen. Ausbildung, Werkstudium oder Freelance, du bist von Anfang an mittendrin.
Aufbau-Tag. Am Abend ist hier Show.Was du bei uns bekommst, steht hier. Ohne Obstkorb-Versprechen.

Fast zwei pro Tag. Langweilig wird es hier nicht.
Du übernimmst früh Verantwortung, auch für eigene Teilprojekte.
Licht, Audio, Video, LED-Walls und Medienserver, mit denen auch große Shows laufen.
Flache Hierarchien und eine offene Kultur. Du sprichst direkt mit den Leuten, die entscheiden.
Viele aus dem Team haben als Aushilfe oder Werkstudent angefangen. Fort- und Weiterbildung gehören dazu.
Berufskleidung und Firmenhandy. Kaffee, Getränke und eine Küche für alle.
Vom Kongress bis zur Fahrzeugpräsentation: Hier sind ein paar Orte, an denen du arbeitest.







Nichts dabei? Schick uns trotzdem eine Initiativbewerbung.
Start 1. August 2027 · 3 Jahre · dual
Flexibel neben dem Studium · Einsätze im Rheinland
Projektweise · Raum Düsseldorf · auch auf Tour
Festanstellung · Zurzeit nicht vakant, Initiativbewerbung möglich
Vollzeit, unbefristet · Korschenbroich und Umgebung
Du passt in keine Schublade? Erzähl uns, was du kannst.
Nein. Lust anzupacken und dazuzulernen ist uns wichtiger als perfekte Vorkenntnisse. Den Rest zeigen wir dir.
Nein. Lebenslauf und dein letztes Zeugnis reichen. Ein paar Sätze, warum du Bock auf Veranstaltungstechnik hast, schreibst du direkt ins Formular.
Mindestens 17 Jahre zum Ausbildungsbeginn. Du brauchst Fachoberschulreife, Fachabitur oder Abitur, oder du bist gerade auf dem Weg dahin.
Für das Werkstudium ist Klasse B von Vorteil, aber kein Muss.
Unsere Basis ist in Korschenbroich bei Mönchengladbach. Die Einsätze sind vor allem im Rheinland, bei Bedarf auch bundesweit.
Events finden auch abends und am Wochenende statt, das gehört dazu. Im Werkstudium planen wir deine Einsätze um deinen Stundenplan herum.
Kein Anschreiben, kein Bewerbungsfoto, kein Ballast. Erzähl uns kurz, wer du bist, den Rest klären wir im Gespräch.

Du baust keine Veranstaltungen auf. Du erschaffst Erlebnisse.
Wenn 2.000 Gäste den Raum betreten, die Musik einsetzt, die ersten Lichtakzente erscheinen und auf der LED-Wand die Show beginnt, sieht niemand die tausenden Entscheidungen dahinter. Wir schon. Deshalb suchen wir keine Techniker, sondern Menschen, die stolz darauf sind, wenn am Ende alles perfekt funktioniert.
LLG gehört zu den führenden Eventtechnik-Dienstleistern im Rheinland. Wir realisieren Konferenzen, Corporate Events, Award Shows, Produktpräsentationen, Galas, Festivals und Markeninszenierungen, von kleinen Produktionen bis zu Großveranstaltungen mit mehreren tausend Gästen.
Wir suchen Menschen, die anpacken, Verantwortung übernehmen und stolz auf ihre Arbeit sind. Der Job ist nichts für alle, die nur Dienst nach Vorschrift machen, Verantwortung vermeiden oder Herausforderungen lieber aus dem Weg gehen.
Perfekt ist er für Menschen, die nachts nach einer erfolgreichen Show auf das fertige Setup schauen und denken: „Das haben wir gebaut."

Du willst nicht nur zuschauen, sondern das Licht anmachen? Dann starte bei uns deine Ausbildung.

Vorlesung am Montag. Festival am Samstag.

Du kannst dein Fach. Wir haben die Shows.

Vom Surf-Spot bis zur Industriehalle: In diesen fünf Locations sind wir Technikpartner. Wir kennen jeden Anschluss, jeden Hängepunkt und jeden Weg für die Anlieferung. Sie buchen den Raum, wir sorgen dafür, dass er wirkt.
Die Locations werden von ihren Eigentümern betrieben, LLG ist dort Technikpartner und Dienstleister.
8.000m² EventflächeIndoor-Surfhalle mit Strandgefühl, das ganze Jahr. Für Events, die man so schnell nicht vergisst: von der Konferenz bis zum Konzert. Fest installierte Technik von LLG unterstützt Sie bei Ihrem Event bestmöglich.
Ideal für Kongresse, Messen, Produktpräsentationen, Konzerte, Firmenfeiern
600Gäste, Restaurant · Bar · Club · TerrasseRestaurant, Bar, Club und Terrasse unter einem Dach, mit Einflüssen aus Tulum und Ibiza. Einzeln buchbar oder als Ganzes für bis zu 600 Gäste.
Lage 3,3 km zum Hauptbahnhof · 6,7 km zur Messe · 10 km zum Flughafen · barrierefrei
690Gäste stehendDenkmalgeschützter Bahnhof, aufwendig restauriert. Hauptsaal mit Bühne, Galerie und Emporen, direkt an Bus und Bahn. Fest installierte Technik von LLG unterstützt Sie bei Ihrem Event bestmöglich.
Full-Service Technik, Catering und Personal aus einer Hand. Bereits Gastgeber für IKEA, Mercedes-Benz, Vorwerk, WDR und Volksbank.
8,20m Deckenhöhe im Festsaal, Technik von LLGGründerzeit-Villa von 1902 mit Festsaal, historischer Bühne, Galerie und Massivholzparkett. Die fest installierte Ton- und Lichttechnik haben wir eingebaut, und sie wächst mit Ihrem Event.
Ideal für Galas, Konzerte, Empfänge, Produktpräsentationen, Film- und Fotoproduktionen. Stadtbahn U73/U83 und Linie 709 vor der Tür.
Technik-Pauschale Die Grundausstattung ist mit einer festen Pauschale gebucht. Für größere Produktionen erweitern wir sie nach Bedarf.
11m Raumhöhe in der KranhalleEhemalige Glaserei am Güterbahnhof Mirke, Baujahr 1971. Kranhalle mit Empore, überdachte Terrasse zur Nordbahntrasse und ein begrüntes Außenlager. Der Industriecharme ist geblieben. Fest verbaute Technik von LLG unterstützt Sie bei Ihrem Event bestmöglich.
Ideal für Konferenzen, Messen, Firmenfeiern, Konzerte, Partys. Insgesamt bis 1.500 Gäste auf rund 2.700 m², etwa 50 Parkplätze am Haus.
Lage Juliusstraße 12, 42105 Wuppertal · Parkhaus Karlsplatz (400 Stellplätze) rund 800 m entfernt
AGB der LLG GmbH, Veranstaltungstechnik. Stand 1. Januar 2025.
1.1Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Besteller und uns gelten diese Geschäftsbedingungen als vereinbart. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderung bzw. der Zustellung der neuen Geschäftsbedingungen an den Besteller werden diese sofort wirksam, sofern der Besteller nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben hat.
2.1Sämtliche von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend. Irrtum und Änderungen sind vorbehalten. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung sind diese verbindlich. Vertragliche Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem Besteller und uns bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen gelten als nicht geschlossen.
2.2Mit der Auftragsvergabe erklärt der Besteller, dass er die von uns erstellte Angebotskonzeption und die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlagen für den Vertrag anerkennt.
3.1Im Falle der Miete sind Gegenstand des Vertrages die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.
3.2Die Mietzeit beginnt und endet zu den jeweils in den Mietaufträgen angegebenen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit dem Eintreffen des Gegenstandes bei dem Mieter.
3.3Der zu zahlende Mietzins ist im Auftrag angegeben. Sollte ein Mietzins darin nicht enthalten sein, so gilt der üblicherweise für das vermietete Gerät von uns berechnete Mietzins.
3.4Geraten wir mit der rechtzeitigen Anlieferung des vermieteten Gerätes in Verzug, hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
4.1Die Versendung des Miet-/Kaufgegenstandes erfolgt nur in Standard-Verpackungen. Die Gefahr geht auf den Mieter/Käufer mit Übergabe an ihn bzw. das Transportunternehmen über. Dies gilt auch bei der Wahl des Transportmittels und des Transportunternehmens durch uns, sowie auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten tragen.
4.2Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter/Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen und uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen geltend zu machen. Eine Geräteversicherung (keine Diebstahlversicherung) wird von uns gegen Berechnung von z. Zt. 5 % vom Mietzins abgeschlossen. Der Mieter trägt einen Selbstbehalt von 500 €.
5.1Die Versicherung übernimmt alle Reparaturkosten für elektronische und mechanische Defekte, die im Mieteinsatz entstehen.
5.2Ausgenommen sind kostenlose Ersatzbestellung oder Wiederbeschaffung bei Diebstahl des Mietgegenstandes und die Übernahme von Schäden bei nachweislich grob fahrlässigem Umgang mit dem Mietgegenstand seitens des Mieters.
6.1Der Leistungsumfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus unserem Leistungsangebot, den mit dem Besteller individuell vereinbarten Arbeiten und dem daraus resultierenden schriftlichen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
6.2Vom Besteller gewünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung sind schriftlich zu vereinbaren und werden je nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Wir können die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Besteller zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Leistung nicht zustande, so werden wir den Auftrag entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen ausführen.
6.3Soweit Leistungsfristen vereinbart sind, verlängern diese sich im Falle der Änderung bzw. Ergänzung des Leistungsgegenstandes.
6.4Personalleistungen werden nach Tagessatz angeboten. Ein Tagessatz sind 10 Arbeitsstunden inkl. einer Stunde Pause. Mehrstunden werden in der Endabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen.
7.1Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, wir haben einen Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt. Die Selbstlieferung bleibt stets vorbehalten. Wir haben gegenüber dem Besteller nur dafür einzustehen, dass Bestellungen beim Dritten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
7.2Vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne unser Verschulden, Nichtbelieferung von Zulieferern), daran gehindert sind, die Leistung zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach der Behinderung. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem wir auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Bestellers warten.
7.3Wir geraten nur durch Mahnung in Verzug. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein und zumindest 10 Arbeitstage betragen.
7.4Hat der Besteller eine Störung der Leistungserbringung zu vertreten, so sind wir berechtigt, die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
7.5Hat der Besteller schriftlich einen Auftrag erteilt und zieht diesen innerhalb von 30 Tagen zurück, entstehen folgende Kosten:
8.1Eine terminliche Option/Reservierung wird nur auf ausdrückliche Anfrage des Kunden und nach Prüfung der Verfügbarkeit durch den Vermieter erteilt. Die Option gilt ab Zugang der Bestätigung des Vermieters für 14 Werktage.
8.2„Werktage“ im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, öffentliche Feiertage bleiben unberücksichtigt. Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Bestätigung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter, erlischt die Option automatisch ohne gesonderte Mitteilung. (Wird innerhalb der Frist kein Vertrag abgeschlossen, entfällt der Anspruch auf Reservierung.)
8.3Vertragsschluss und Anzahlung. Der Mietvertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch beide Parteien zustande. Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises muss im Vorfeld, spätestens 14 Werktage vor Event, bezahlt werden.
8.4Nutzung, Pflichten des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, die Location nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und zur vereinbarten Zweckbestimmung zu nutzen und dabei alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen sowie die Hausordnung zu beachten. Veranstaltungen, die gegen Gesetze oder das Ansehen des Vermieters verstoßen, sind ausgeschlossen. Der Mieter hat erforderliche Genehmigungen (z. B. Veranstaltungsgenehmigung, GEMA, Ausschankgenehmigung) rechtzeitig selbst einzuholen, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
8.5Versicherung, Haftung, Haftungsbegrenzung. Der Mieter ist verpflichtet, für jede Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer genügenden Deckungssumme nach den Anforderungen des Vermieters nachzuweisen (mindestens 3 Mio. € Personen-/Sachschäden) oder eine gleichwertige Haftungsübernahme nachzuweisen. Der Nachweis ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Vermieter nur für Vorsatz und grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Der Mieter haftet für alle durch ihn, seine Besucher oder Dritte verursachten Schäden an der Location sowie für nicht vertragsgemäße Nutzung.
8.6Rücktritt/Stornierung. Bis 90 Tage vor Termin 25 %, bis 30 Tage 50 %, weniger als 30 Tage 100 % des vereinbarten Preises.
8.7Ordnung, Hausrecht. Der Vermieter übt innerhalb der Location das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals sind zu folgen. Verstöße gegen Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen können zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung führen; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
8.8Schlussbestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.1Der Besteller benennt einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für Auskünfte.
9.2Der Besteller wird uns alle Informationen, die zur vertragsmäßigen Leistungserbringung erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung stellen.
10.1Nach jeder Lieferung und Leistung sind wir berechtigt, vom Besteller eine schriftliche Erklärung zu verlangen, dass die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung ist binnen drei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben und kann nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder die Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist. Die Vertragsgemäßheit der Leistung oder Lieferung wird durch einen Funktionstest erbracht. Dieser Funktionstest umfasst die Überprüfung aller vertraglich vorgesehenen Anforderungen in den wesentlichen Punkten.
10.2Diese Erklärung gemäß Abs. 1 gilt auch als gegeben, wenn der Besteller die Lieferung oder Leistung länger als drei Wochen seit der Lieferung rügelos nutzt oder seine Billigung in anderer Weise ausdrückt, z. B. durch Schweigen auf ein Annahme- oder Abnahmeverlangen oder durch Zahlung der Vergütung.
10.3Der Besteller hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu rügen.
11.1Unsere Forderungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen fällig. Sofern der Besteller in Zahlungsverzug kommt, werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
11.2Vergütungen und Nebenkosten sind (soweit nicht anders ausgewiesen) Nettobeträge, die zzgl. der MwSt. zu entrichten sind.
11.3Zu den Preisen kommt die USt. hinzu.
11.4Für alle Leistungen können wir nach Vereinbarung mit dem Besteller eine Vorauszahlung bis zu 50 % des Auftragswertes berechnen. Wurde eine Vorauszahlung vereinbart, beginnen wir erst nach der Gutschrift mit der Leistungserbringung. Bis zu dem Zeitpunkt ruht der Auftrag in beiderseitigem Einverständnis.
11.5Fremdkosten Dritter können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.
11.6Die Vergütung von Änderungen bzw. Ergänzungen der Leistung ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
11.7Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung werden durch uns in Rechnung gestellt.
11.8Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
12.1Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
12.2Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internetanwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Wir übernehmen insoweit nur die Gewährleistung dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.
12.3Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung, Dienstleistungen können von uns wiederholt werden. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl durch Überlassen einer neuen Version der Anwendung oder dadurch, dass wir dem Besteller Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Nicht in jedem Fall ist durch Nachbesserung eine völlige Beseitigung von Fehlern möglich. Eine neue Anwendungsversion ist vom Besteller auch dann zu übernehmen, wenn dies für ihn zu einem zumutbaren Anpassungsaufwand führt.
12.4Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so hat der Besteller das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatzansprüche gilt § 13. Andere Gewährleistungsrechte, insbesondere Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten, sind ausgeschlossen.
13.1Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, leisten wir nur wie folgt:
13.2Der Besteller stellt uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung auf einer vom Besteller zur Verfügung gestellten Vorlage beruht.
13.3Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen wird von uns nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
13.4Der Besteller übernimmt mit der Abnahme der Leistungen die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Wir übernehmen für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfung übernimmt der Besteller durch seine eigenen Rechtsberater.
13.5Die Freigabe von Produktion und/oder Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an uns, stellt er uns von der Haftung frei.
14.1Die von uns erstellten oder gelieferten Materialien/Produkte sind urheberrechtsfähig. Alle Rechte hieran stehen im Verhältnis der Vertragsparteien ausschließlich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben wir entsprechende Verwertungsrechte.
14.2Der Besteller erhält im Rahmen des Vertrages die umfassende und nicht ausschließliche Befugnis, die er benötigt, um die Anwendung so zu nutzen, wie dies in den nachfolgenden Regelungen beschrieben ist.
14.3Der Besteller hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Produktions- und Entwicklungsdokumentation.
14.4Überlässt der Besteller uns im Rahmen der Gestaltung Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, dass diese Zulieferungen frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Besteller stellt uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
14.5Der Besteller ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns berechtigt, die von uns erstellten Materialien/Produkte ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzung von Leistungen durch uns in einer anderen als der vertraglich vorgesehenen Form können wir Lizenzgebühren erheben. Jede anderweitige Nutzung der Lieferung oder Leistungen von uns bedarf jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns.
14.6Wir sind berechtigt, in allen von uns erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der uns als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Besteller nicht entfernt werden.
14.7Der Besteller erteilt uns ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz für die Eigenwerbung zu verwenden.
15.1Der Besteller ist bereits vor der vollständigen Zahlung zur Nutzung der Materialien/Produkte gemäß den vertraglichen Bestimmungen berechtigt.
15.2Wir können die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, die Nutzungsbeschränkungen für die Materialien/Produkte nicht einhält oder gegen die Geheimhaltungsverpflichtung verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung hin nicht sofort unterlässt.
15.3Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Besteller alle Lieferungen und Leistungen herauszugeben und gespeicherte Materialien/Produkte zu löschen. Die Löschung ist uns gegenüber schriftlich zu versichern.
16.1Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
16.2Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die dienstlich Zugang zu den in Abs. 1 genannten Gegenständen haben, sind schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren. Für die Mitarbeiter des Bestellers gilt dies auch hinsichtlich der Rechtsverhältnisse an den Materialien/Produkten und den Befugnissen des Bestellers gemäß § 14.
17.1Für diesen Vertrag und seine Bestandteile ist deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist unser Firmensitz, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand ausdrücklich vorschreibt.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 1. Januar 2025 · LLG GmbH, Püllenweg 1–3, 41352 Korschenbroich
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Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich unsere Website, unsere Dienste oder die Rechtslage ändern. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung.
Entwurf, Stand November 2026
Modulare Leuchtwände aus Aluminium-Messebauprofilen und High-Power-LEDs, bespannt mit Ihrem Motiv. Vom einzelnen Display bis zur großen Messewand, zur Miete oder zum Kauf.
Gerade Wand
Ob Messe, Empfang oder Pressewand: Die Wände passen sich dem Anlass an.





Sie liefern die Idee, wir den Rest. Oder Sie bauen selbst, mit einem Supervisor aus unserem Team.
Alle mit 3,0 m Rahmenhöhe. Grundrisse von oben, leuchtende Wände in Orange.
Alle Preise sind Mietpreise in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Andere Größen? Das System ist modular, wir planen Ihren Stand auch frei.
Ein kompletter Messestand, den wir für Prosegur gebaut haben. Rückwand und Theke bestehen aus dem LLG X System und leuchten von innen, dazu kommen Bildschirme, Stehtische und ein Raumteiler.



Die Wand besteht aus LLG X Profilen und trägt die Logos aller Partner im Großformat. Davor liegt der rote Teppich für Fotos und Interviews. Auch in einer riesigen Halle wirkt sie als klarer Mittelpunkt.
Sie mieten die Wand für Ihr Event, wir liefern, bauen auf und wieder ab. Ihr bedrucktes Tuch nehmen Sie danach mit.
Sie kaufen die Profile und setzen Ihren Stand immer wieder neu zusammen. Wir planen den Stand mit Ihnen, große Wände werden statisch berechnet.
Bis 5 m hoch, in der Breite beliebig erweiterbar.
| Bauprinzip | Aluminium-Messebauprofile mit High-Power-LED-Modulen, Stoffgrafik eingespannt |
|---|---|
| Verbindung | Werkzeuglos, über Längsverbinder erweiterbar |
| Profillänge | nach Maß, bis 6 m je Profil |
| Wandgröße | bis 5 m Höhe, in der Breite beliebig erweiterbar, statisch berechnet |
| Rahmenhöhe | 3,0 m |
| Service | Grafikdesign und Druckdaten, Transport, Auf- und Abbau |
| Selbstaufbau | Möglich, immer mit Supervisor von LLG |
| Motiv-Tücher | Gehören Ihnen und können wiederverwendet werden, auf Wunsch entsorgen wir sie |
| Beleuchtung | LED-Module mit je 30 W und bis zu 3.600 lm, Tageslichtweiß (ca. 6.500 K), für den Innenbereich |
| Anschluss | 110 bis 230 V, Netzteil im Modul integriert, mit Schukostecker, bis zu 20 Module in Reihe |
| Brandschutz | Stoffe nach B1, schwer entflammbar |
| Mieten oder kaufen | Beides möglich |
Virtuelle Messen, 360°-Räume und 3D-Produktpräsentationen: als eigenständiges Format oder als digitale Erweiterung Ihrer Veranstaltung vor Ort. Vom Grafikdesign bis zum Streamserver aus einer Hand.

Eine digitale Messe mit eigenen Ständen für Aussteller und Sponsoren.
Ihre Location, frei gestaltet nach Ihren Vorgaben und Ihrer CI.
Produkte dreidimensional und interaktiv online zeigen, ideal für Launches.
Grafikdesign, Programmierung, Streaming und Betrieb aus einer Hand.
Teilnehmende chatten, stimmen ab und entdecken Inhalte selbst. So bleibt ein Online-Event lebendig, statt zum Webinar zu werden.
Kein Saal, der voll ist. Ihr Publikum kommt von überall.
Reise, Unterkunft und Logistik fallen für Teilnehmende weg.
Inhalte lassen sich archivieren und mehrfach nutzen.
Funktionen wie Chat oder Umfragen lassen sich jederzeit ergänzen.
Livestreams, Webinare und hybride Formate brauchen mehr als eine Kamera. Wir bauen das Set, richten Licht und Ton ein und sitzen in der Regie, damit Ihre Sendung nach Fernsehen aussieht.

Hintergründe, Möbel und Grafik in Ihrer CI, vom Eckstudio bis zur Bühne.
Mehrere Kameras und ein Licht, das Gesichter und Marke gut aussehen lässt.
Bildmischer, Tonmischpult und Multiview: ein Team, das live schneidet und mischt.
Ausspielung auf Ihre Plattform oder auf eine, die wir für Sie bereitstellen, mit Chat und Einblendungen.




Das Digital-Event-Studio der dfv Mediengruppe: 48,5 m² Studio mit Bühne, Regie in separatem Raum und Greenroom. Drei Kameraperspektiven, Funkmikrofone und steuerbares Licht für Livestreams, Webinare, Pressekonferenzen und Produktpräsentationen. Studio 13 ansehen
Unser Part: das komplette Studio, vom 3D-Design über die technische Planung bis zur Umsetzung, fertiggestellt 2022.
Ein Streaming-Studio mit eigener Regie und Blick ins Studio.
Unser Part: 3D-Planung, technische Planung, Bauplanung und technische Infrastruktur, umgesetzt 2021.
Bereits umgesetzt für: dfv Mediengruppe (Studio 13), Ei Electronics (Düsseldorf), sprint u.v.m.
Hinter vielen großen Namen der elektronischen Szene steht unsere Technik. Wir liefern DJ-Technik und bauen Shows, die man nicht vergisst, von der Open-Air-Bühne bis zum Club.

Pulte, Player und Monitoring, so wie der Künstler es im Rider hat. Dazu hochwertige Soundanlagen von L-Acoustics.
Bühnenbild und Dramaturgie, passend zum Act und zum Ort.
Moving Heads, Strobes und Laser, programmiert auf jeden Drop.
LED-Wände und Content, der die Bühne zum Leuchten bringt.





Eindrücke aus dem RheinRiff, unter anderem vom Event mit Steve Aoki, 2025.
Von 2024 bis 2026 waren wir hier im Einsatz.
2025 mit Steve Aoki in der Halle: Die komplette Technik kam von uns, mit hochwertiger L-Acoustics-Soundanlage, Monitoring und Special Effects. Auch als Location in unserem Netzwerk. Zur Location